Brücken

Die Notwendigkeit zum Ersatz verlorengegangener Zähne resultiert aus der zu erwartenden Veränderung von Zahnstellungen nach Zahnverlust. Bei Nichtversorgung besteht die Gefahr, dass die der Lücke angrenzenden Zähne in die Lücke hineinkippen und die reguläre Beziehung dieser Zähne zur Gegenbezahnung verloren geht. Außerdem ist mit einer Verlängerung der der Lücke gegenüberstehenden Zähne zu rechnen, da sie keinen Gegenbiss mehr haben.


Brücken


Einzelne fehlende Zähne können durch festsitzende Brücken ersetzt werden. Diese bestehen aus mindestens zwei Kronen, die auf dem die Lücke begrenzenden Pfeilerzähnen ruhen und fest mit dem, zum Ersatz des fehlenden Zahnes konstruierten, Brückenzwischenglied verbunden sind. Auch Brücken werden entsprechend den Nachbarzähnen farblich angepasst. Der Ablauf einer Präparationssitzung sowie der Herstellung einer Brücke im Labor entspricht der bei einer Kronenversorgung.

ZURÜCK